6. Dez. 2019 – Artikel 6
Rechtsfähigkeit
Ist doch selbstverständlich?
Jedes Individuum hat das Recht, vom Staat als Rechtsperson anerkannt und rechtsfähig zu sein; nur so kann es Träger/in von Rechten und Pflichten sein, die im Landesrecht defniert sind, und rechtliche Ansprüche durchsetzen. Dadurch soll verhindert werden, dass Individuen als Objekte ohne eigene Rechte behandelt werden. Wichtig dabei ist, dass die Menschenrechte im Gegensatz zu Landesrecht allgemein und unabhängig von der Anerkennung als Rechtsperson gültig sind. Jeder Mensch hat folglich Menschenrechte, egal ob er oder sie als Rechtsperson anerkannt ist oder nicht.
https://www.humanrights.ch/de/service/menschenrechte/rechtsperson/
Das Recht auf Rechtsfähigkeit ist auf das Engste mit den nach wie vor brandaktuellen Themen „Gleichheit“ und „Diskriminierung“ verbunden.
Dieses Recht, so selbstverständlich es heute klingen mag, hat eine lange Historie. Zuletzt wurde dieses Recht für Behinderte erkämpft, denen in der Vergangenheit immer wieder dieses Recht abgesprochen wurde.
Behindertenrechtskonvention:
https://www.behindertenrechtskonvention.info/rechtsfaehigkeit-und-geschaeftsfaehigkeit-3808/
Zuvor waren es Frauen, die um dieses Recht kämpfen mussten und in so manchem Teil der Welt bis heute keineswegs vor dem Gesetz gleich sind.
Frauenrechtskonvention
https://www.frauenrechtskonvention.de/