7. Dez. 2019 – Artikel 7
Justitias Augenbinde
Der Gleichheitsgrundsatz
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“
Gibt es angeborene Rechte, die jeder Mensch besitzt? Dieser Gedanke ist ziemlich jung: Erst seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 gibt es ein weltweit anerkanntes Dokument mit Werten, die für alle Menschen gelten. Der lange Kampf um die Menschenrechte ist aber nicht beendet: Viele Verträge, Pakte, Konventionen und Einzelaktionen sind nach wie vor notwendig, um Menschen vor willkürlicher Gewalt zu schützen.
Die Durchsetzung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen erweist sich als schwierig. Bis heute argumentieren viele Regierungen, die Menschenrechte verletzen, mit innerstaatlichen Angelegenheiten, in die sich niemand einzumischen habe.
Dennoch ist der Kampf um die Menschenrechte zu einer weltweiten Bewegung geworden. Viele Nichtstaatliche Organisationen (NGOs), Gruppen und Bürgerinitiativen erheben wie wir mutig ihre Stimme. Durch massive weltweite Proteste und beherzte Handlungen Einzelner konnte schon viel Leid verhindert oder gemildert werden – für politische Gefangene, für rechtlose Frauen, für schutzlose Kinder…