8. Dez. 2019 – Artikel 8
Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung
Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung durch ein unparteiisches Gericht. Jeder kann die Gerichte um Hilfe anrufen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.
Aus diesem Artikel leitet sich das Recht auf Berufung ab.
Wenn also jemand meint, dass ein Urteil nicht gerecht zustande gekommen ist oder neue Fakten aufgetaucht sind, kann er das Gericht um Berufung oder auch um Wiederaufnahme eines Verfahrens anrufen.
Diesen Schutz des Artikel 8 gewährtleistet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für jeden Menschen — unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit o.a. — und gegen jede Verletzung in einem Recht, das ihm in der Verfassung oder den Gesetzen des betreffenden Staates gewährt wird.