14. Dez. 2019 – Artikel 14
Recht auf Asyl
Artikel 14
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu bekommen. Das Asylrecht kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn jemand wegen eines nichtpolitischen Verbrechens verfolgt wird oder gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt.
Beschrieben wird sowohl das Recht das eigene Land verlassen zu dürfen, als auch Asyl anderswo zu bekommen.
Dieser Artikel ist die Grundlage für unser Asylrecht. Ein weiterer Grund liegt in unserer Vergangenheit mit der leidvollen Erfahrung, dass Millionen Menschen in der NS-Zeit hätten gerettet werden können, wenn sie aus Deutschland hätten ausreisen dürfen und in einem anderen Land Asyl bekommen hätten. Allerdings gelten mittlerweile sehr hohe Hürden für das Asylrecht, die immer wieder kritisch diskutiert werden. Wann ist jemand wirklich verfolgt und in seinem Land an Leib und Seele bedroht, sodass er oder sie Asylrecht hat? Was ist mit den Wirtschaftsflüchtlingen, die in der Flucht nach Europa ihre einzige Überlebenschance sehen?